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   VG Leipzig, 07.09.1993 - 3 K 365/93   

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https://dejure.org/1993,6389
VG Leipzig, 07.09.1993 - 3 K 365/93 (https://dejure.org/1993,6389)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07.09.1993 - 3 K 365/93 (https://dejure.org/1993,6389)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07. September 1993 - 3 K 365/93 (https://dejure.org/1993,6389)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.1993 - 3 K 365/93
    Hierbei hat das Gericht die Position der Antragsteller nicht nur summarisch sondern im Sinne effektiven Rechtsschutzes eingehend in der mündlichen Verhandlung geprüft (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 12.01.1993, VIZ 1993, 111 f.).
  • VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs;

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  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Unredlicher Grundstückserwerb in

    Die Formulierung "gleichkommt" i.S.d. § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11.12.1968 (GBl. 1969 II S. 1) verdeutlicht, dass keine auf Mark und Pfennig berechnete Übereinstimmung zwischen Vermögenswert und Forderungshöhe erforderlich ist, sondern dass auch eine geringfügige Unterscheidung des betreffenden Vermögenswertes ausreichen konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1994, VIZ 1994, 305).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

    Dabei ist für das Vorliegen eines Zwangsverkaufes die bloße Mitursächlichkeit des Zwanges ausreichend, sofern die Zwangseinwirkung nicht völlig hinter den übrigen Motiven zum Abschluß des Veräußerungsgeschäftes zurücktreten (vgl. VG Leipzig, Beschluß vom 07.09.93, 3K 263/93, VIZ 1994, 305).
  • VG Berlin, 21.08.1995 - 25 A 88.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei verfolgungsbedingtem

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  • VG Berlin, 07.09.1994 - 31 A 268.94

    Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides; Kein Ausschluss der aufschiebenden

    Die Anwendung der Verursachungstheorie im Rahmen des Vermögensgesetzes liegt ferner deshalb nahe, weil die ihr zugrundeliegende Interessenwertung, nach der im Bereich des Rückerstattungsrechts primär auf das Verfolgungsschicksal des Rückerstattungsberechtigten und nicht auf das Interesse des Rückerstattungspflichtigen, von den mit der Rückerstattung verbundenen Härten verschont zu bleiben, abgestellt wird, in diesen Fällen, in denen der Staat primär Restitutionsverpflichtet er ist, besonders sachgerecht erscheint (vgl. VG Berlin, VIZ 1994, 304; ferner die Stellungnahme der Bundesjustizministerin zu Zwangsversteigerungen jüdischen Vermögens im Dritten Reich vom 22.12.1993, abgedr. bei Hoffmann, VIZ 1994, 274).
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